Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Überlassung der Assessment-Center-Software flynne als Software as a Service durch die Brandmonks GmbH.
Stand: 12. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Brandmonks GmbH, Am Brand 41, 55116Mainz (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde") über die Überlassung der Software flynne zur Nutzung über das Internet sowie über damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf den Internetseiten des Anbieters ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden zustande, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert.
3. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags die jeweils aktuelle Fassung von flynne zur Nutzung über das Internet bereit. Umfang und Module ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht einschränken, sind zulässig und werden dem Kunden angekündigt, sofern sie den Arbeitsablauf spürbar verändern.
(3) Die Software unterstützt die Organisation eignungsdiagnostischer Verfahren. Sie trifft keine Auswahlentscheidung und bewertet keine Teilnehmer. Der Anbieter gewährleistet, dass in flynne kein KI-System zum Einsatz kommt, das Menschen bewertet, einstuft oder in eine Rangfolge bringt.
(4) Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Verfahren, für die Auswahl der eingesetzten Testverfahren und für die daraus abgeleiteten Entscheidungen liegt beim Kunden.
(5) Nicht Gegenstand des Vertrags sind die Beschaffung und die Lizenzierung von Testverfahren Dritter, die Anbindung an Systeme des Kunden über die vereinbarten Schnittstellen hinaus sowie die Datenverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum.
4. Verfügbarkeit und Betrieb
(1) Die Software wird in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union betrieben.
(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet.
(3) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters sowie Zeiten, in denen die Software wegen höherer Gewalt nicht erreichbar ist. Geplante Wartungen werden mindestens fünf Werktage vorher angekündigt und liegen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
(4) Störungen meldet der Kunde an support@flynne.de. Bei betriebsverhindernden Störungen meldet sich der Anbieter innerhalb einer Stunde während der Geschäftszeiten zurück und beginnt innerhalb von vier Stunden mit der Bearbeitung. Abweichende Reaktions- und Bearbeitungszeiten können vereinbart werden.
5. Nutzungsrechte und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist nur zulässig, soweit es sich um verbundene Unternehmen oder um Dienstleister handelt, die für den Kunden an dessen Verfahren mitwirken.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, pflegt seine Stammdaten, hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten berechtigt ist und dass die betroffenen Personen informiert sind, soweit das erforderlich ist.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen. Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch entsteht, wird nach Aufwand vergütet.
6. Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Sie bemisst sich nach der Zahl der Teilnahmen an Assessments im Abrechnungszeitraum; die Zahl der angelegten Benutzerkonten bleibt unberücksichtigt. Als Teilnahme gilt die tatsächliche Teilnahme einer Person an einem Termin. Gebuchte Termine, zu denen die Person nicht erscheint, werden nicht berechnet.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt.
(5) Der Anbieter kann die Vergütung zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen. Er kündigt die Anpassung mindestens drei Monate vorher in Textform an. Übersteigt die Anpassung fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
(6) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen Bedingungen in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
(3) Der Anbieter unterhält ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 und ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001.
(4) Nach Vertragsende gibt der Anbieter die Daten des Kunden auf dessen Verlangen in einem gängigen Format heraus und löscht sie anschließend. Ohne ein solches Verlangen löscht er sie nach Ablauf von 90 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
8. Rechte an der Software
(1) Sämtliche Rechte an der Software, an ihrer Dokumentation und an der Marke flynne stehen dem Anbieter zu. Der Vertrag überträgt keine dieser Rechte.
(2) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, entschlüsseln oder vervielfältigen, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt.
(3) Daten, die der Kunde einstellt oder die bei der Nutzung entstehen, bleiben dem Kunden zugeordnet.
9. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
(2) Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Sie entfällt für Informationen, die allgemein bekannt sind, die die empfangende Partei unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz benennen.
10. Mängel und Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde sorgt im Rahmen seiner Obliegenheiten für eine dem Risiko angemessene Sicherung seiner Daten.
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft über die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit, mindestens jedoch sechs Monate und ohne abweichende Vereinbarung über zwölf Monate ab Freischaltung.
(2) Er verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug bleibt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Brandmonks GmbH
Am Brand 41
D-55116Mainz
E-Mail: info@flynne.de
Telefon: +49 6131 62 35 610