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Erklärung zur Barrierefreiheit.

flynne.de ist so gebaut, dass die Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind. Hier steht, was wir dafür umgesetzt haben.

Was umgesetzt ist

Automatisiert geprüft über alle Seiten dieser Website, dazu Kontrastmessungen im Browser. Zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026.

Barriere gefunden? Sagen Sie es uns

Wir entwickeln die Zugänglichkeit weiter, als nächstes stehen eine Prüfung mit Screenreadern und eine Bewertung gemeinsam mit Betroffenen an. Wenn Sie auf eine Hürde stoßen oder einen Inhalt nicht nutzen können, schreiben Sie uns: Wir antworten innerhalb von fünf Arbeitstagen und nennen einen Termin für die Behebung. Sie können uns auch anrufen, wenn Ihnen das leichter fällt.

Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. flynne ist ein Angebot für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und fällt nicht darunter. Wir richten uns dennoch an BITV 2.0 und EN 301 549 aus, weil öffentliche Auftraggeber diese Maßstäbe in Vergabeverfahren anlegen, und weil Auswahlverfahren allen zugänglich sein müssen, die daran teilnehmen.

Hinweis: Diese Erklärung betrifft die Website flynne.de. Für die Barrierefreiheit der Anwendung selbst, etwa der Kandidatenansicht in einem laufenden Verfahren, stellen wir auf Anfrage eine gesonderte Auskunft bereit.