Erklärung zur Barrierefreiheit.
flynne.de ist so gebaut, dass die Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind. Hier steht, was wir dafür umgesetzt haben.
Was umgesetzt ist
Automatisiert geprüft über alle Seiten dieser Website, dazu Kontrastmessungen im Browser. Zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026.
- Alle inhaltstragenden Bilder haben eine Textalternative
- Alle Formularfelder sind mit einer Beschriftung verknüpft
- Sprache der Seite ist als Deutsch ausgezeichnet
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Ebenen sind lückenlos
- Bereiche sind als Landmarken ausgezeichnet, die Navigation ist benannt
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen" auf jeder Seite
- Dekorative Symbole sind für Screenreader ausgeblendet
- Textkontraste erfüllen mindestens 4,5:1, gemessen auf allen hellen Flächen
- Sichtbarer Fokusring bei Tastaturbedienung, zwei Pixel in der Markenfarbe
- Die aktuelle Seite ist in der Navigation programmatisch gekennzeichnet
- Die meisten Bedienelemente sind mindestens 44 Pixel hoch, Sprachumschalter und Menüknopf sind kleiner
- Nichts blinkt und nichts startet Ton. Das Logo-Laufband bewegt sich automatisch, hält bei Mauskontakt an und steht still bei reduzierter Bewegung
Barriere gefunden? Sagen Sie es uns
Wir entwickeln die Zugänglichkeit weiter, als nächstes stehen eine Prüfung mit Screenreadern und eine Bewertung gemeinsam mit Betroffenen an. Wenn Sie auf eine Hürde stoßen oder einen Inhalt nicht nutzen können, schreiben Sie uns: Wir antworten innerhalb von fünf Arbeitstagen und nennen einen Termin für die Behebung. Sie können uns auch anrufen, wenn Ihnen das leichter fällt.
- E-Mail: info@brandmonks.de
- Telefon: +49 6131 62 35 610
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. flynne ist ein Angebot für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und fällt nicht darunter. Wir richten uns dennoch an BITV 2.0 und EN 301 549 aus, weil öffentliche Auftraggeber diese Maßstäbe in Vergabeverfahren anlegen, und weil Auswahlverfahren allen zugänglich sein müssen, die daran teilnehmen.
Hinweis: Diese Erklärung betrifft die Website flynne.de. Für die Barrierefreiheit der Anwendung selbst, etwa der Kandidatenansicht in einem laufenden Verfahren, stellen wir auf Anfrage eine gesonderte Auskunft bereit.