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Recht & Compliance

AI Act: Die Hochrisiko-Pflichten kommen erst 2027

Der Digital Omnibus verschiebt den Stichtag für Hochrisiko-Systeme um sechzehn Monate. Was das bedeutet und was trotzdem heute gilt.

Morten Babakhani

Morten Babakhani

03. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Wer sich in den letzten Monaten auf den 2. August 2026 vorbereitet hat, kann kurz durchatmen. Der Termin, ab dem die Pflichten für Hochrisiko-KI im Beschäftigungskontext greifen sollten, ist verschoben. Nicht um Wochen, sondern um sechzehn Monate.

Rechtsgrundlage ist der Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026. Damit gilt:

  • 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und Artikel 6 Absatz 2. Dazu gehört Nummer 4, Beschäftigung und Personalmanagement.
  • 2. August 2028 für Systeme, die als Sicherheitskomponente in regulierte Produkte eingebettet sind, nach Anhang I und Artikel 6 Absatz 1.

Gleichzeitig wurde der Hochrisiko-Begriff enger gefasst. Komponenten, die Anwender unterstützen, gelten nur noch dann als Hochrisiko, wenn ihr Ausfall tatsächlich Gesundheit oder Sicherheit gefährden kann. Systeme, die reine Effizienz, Automatisierung oder Qualitätskontrolle leisten, fallen nicht mehr allein deshalb hinein.

Was sich ausdrücklich nicht geändert hat

Die Verbote nach Artikel 5 gelten unverändert seit dem 2. Februar 2025. Sie sind keine Risikoklasse, sondern ein Verbot, und sie kennen keine Übergangsfrist.

Für die Personalauswahl ist einer davon zentral: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten. Wer ein Werkzeug einsetzt, das aus Video, Stimme, Mimik oder Sprachmustern auf Gefühlslagen schließt, verstößt heute dagegen, nicht erst in fünfzehn Monaten. Das betrifft auch Verfahren, die so etwas als Nebenfunktion mitbringen, ohne dass es jemand bestellt hat.

Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei weitere Verbotstatbestände hinzu. Sie betreffen nicht einvernehmliche intime Inhalte und Missbrauchsdarstellungen von Kindern und haben mit Auswahlverfahren nichts zu tun.

Warum die Verschiebung kein Freibrief ist

Sechzehn Monate klingen nach Zeit. In der Praxis sind sie das nicht, und zwar aus drei Gründen.

Erstens entscheiden Sie heute für die Laufzeit. Ein Auswahlsystem wird nicht für ein Jahr eingekauft. Wer jetzt ein Werkzeug beschafft, das Bewerbungen sortiert oder Kandidaten bewertet, wird 2027 nachrüsten müssen: Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Protokollierung. Nachrüsten ist teurer als richtig einkaufen, und in einem laufenden Betrieb ist es zusätzlich unangenehm.

Zweitens gilt das Arbeitsrecht ohnehin. Der AI Act ist nicht die einzige Quelle von Anforderungen. Das AGG verlangt, dass Auswahlentscheidungen diskriminierungsfrei sind und das im Streitfall belegbar ist. Die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz greift, sobald ein System Termine plant, Auslastung sichtbar macht oder Leistung bewertet. Beides hängt nicht am Datum einer EU-Verordnung.

Drittens fragen Ihre Prüfer schon. In InfoSec-Fragebögen und Vergabeverfahren steht die Frage nach der KI-Einordnung längst drin. Dass die Pflicht später greift, ändert nichts daran, dass Sie im Beschaffungsprozess heute eine Antwort brauchen.

Die praktische Konsequenz

Die Verschiebung nimmt den Zeitdruck, nicht die Aufgabe. Wer sie jetzt richtig nutzt, tut zwei Dinge.

Er zieht die Grenze im eigenen Prozess sauber: Wo wirkt Software auf die Beurteilung von Menschen ein, und wo organisiert sie nur den Betrieb drumherum? Ein Werkzeug, das Termine plant, Räume zuordnet und Unterlagen verteilt, bewertet niemanden. Ein Werkzeug, das Bewerbungen nach Erfolgsaussicht sortiert, tut es. Diese Unterscheidung ist die Grundlage jeder Einordnung, und sie kostet nichts außer einer ehrlichen Bestandsaufnahme.

Und er beschafft mit Blick auf 2027. Fragen Sie Anbieter nicht, ob ihr System heute konform ist, sondern was passiert, wenn die Pflichten greifen: Gibt es ein Protokoll, das jede Aktion nachvollziehbar macht? Bleibt die Beurteilung bei Menschen? Lassen sich Funktionen abschalten, die Sie nicht wollen? Wer darauf keine klare Antwort gibt, verkauft Ihnen ein Nachrüstprojekt.

Bei flynne haben wir uns diese Fragen selbst gestellt, bevor sie jemand gestellt hat. Die Antwort war eine Grundsatzentscheidung: Unsere KI plant, warnt und formuliert. Bewertet wird von Menschen. Nicht weil eine Frist es verlangt, sondern weil die diagnostische Hoheit dorthin gehört, wo die Fachlichkeit sitzt.

Wie wir das im Einzelnen halten, steht in unseren KI-Grundsätzen. Wer die Einordnung für sein eigenes Haus durchgehen will, kann uns ansprechen: Wir bringen die Unterlagen mit, mit denen Ihr Datenschutz und Ihr Betriebsrat arbeiten können.

Morten Babakhani

Morten Babakhani

Schreibt hier über Auswahlverfahren, Standards und die Praxis dahinter, aus der Arbeit an flynne und aus Projekten im Konzernumfeld.

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